Einführung der Umsatzsteuer sorgt für
Veränderte Verleihpreise
02.02.2023
Die Kreisjugendring-Vorstandschaft hat in ihrer Sitzung am 30. Januar die Verleihpreise angepasst. Wesentliche Neuerung ist, das alle Entleihvorgänge welche nicht dem Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll dienen, künftig um 19% Mehrwertsteuer teuerer werden. Die jeweiligen Entleihverträge sind inzwischen überarbeitet und werden in den nächsten Tagen auf die Homepage gestellt. Erstmalig wurde eine sogenannte Gebührenordnung beschlossen. Bei einzelnen Geräten gibt es kleine Anpassungen. So kostet das Entleihen des Spielhängers künftig genau soviel wie die Entleihung der Sansibar.