Grundförderung 2026

Die Grundförderung wird als befristete Förderung des Jahres 2026 eingeführt.
Sie soll örtlichen Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen in ihrer kontinuierlichen Arbeit stärken und sicherstellen, dass sie ihre organisatorischen Aufgaben verlässlich wahrnehmen können. Sie schafft die Grundlage dafür, dass regelmäßige Gruppenangebote, Projekte und Veranstaltungen stattfinden und Kindern und Jugendlichen ein stabiles soziales Umfeld für ihre persönliche und soziale Entwicklung geboten wird.

Bitte lese dir vor der Interessensbekundung oder Beantragung unbedingt zuerst die Förderrichtlinien durch.

Bitte stelle sicher, dass für deine Jugendgruppe keine doppelte Interessensbekundung verschickt wird. 

Pro Verein/ Pfarrei/ Einzelgruppe pro Ort kann nur eine Grundförderung ausbezahlt werden.  Also z.B. eine Grundförderung für die gesamte Kinder- und Jugendfeuerwehr in Weißenburg. Es kann keine Unterteilung nach verschiedenen Sparten und Altersgruppen erfolgen. Unterschiedliche Größen der Vereine können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip (max. 100 Grundförderungen).

Am 23.09. um 16:00 Uhr wird nachfolgend ein Formular für die Interessensbekundung freigeschaltet. Die 100 ersten Interessenten werden in den darauffolgenden Tagen per E-Mail informiert und erhalten dabei das Antragsformular. Dieses muss anschließend bis zum 15.11. eingereicht werden.

Überzählige Bedarfsmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt und rücken ggf. nach.

Der Mindestbetragt pro Grundförderung beträgt pauschal 48,00€. Je nach vorhandenen Haushaltsmitteln kann dieser jedoch auch höher ausfallen.

 

Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass es bei der Interessensbekundung zu technischen Schwierigkeiten aufgrund der hohen Nachfrage kommt. Sollte das Verfahren deshalb nicht ordnungsgemäß vollzogen werden können, informieren wir entsprechend über ein erneutes Vorgehen.