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Jugendschutz

Hierzu gehören sowohl der erzieherische Jugendschutz (§14 Sozialgesetzbuch VI-II) als auch die Mitwirkung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes und der Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetz.

Das Internet-Portal "Jugendschutzaktiv" informiert Einzelhandel, Gastronomie, Veranstalter sowie Eltern und Erziehende, aber auch alle anderen Interessierten ausführlich, übersichtlich und leicht verständlich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz, erläutert Hintergründe der Regelungen und bietet weiterführende Links zur Vertiefung der Themen und fachlich kompetente Ansprechpartner an.

http://www.jugendschutz-aktiv.de/

Tipps und Informationen speziell zum Thema "Jugendschutz und Internet":

http://www.jugendschutz.net/