Suche

Leichte Sprache

aus

Internationale Jugendbegegnung

1. Zweck der Förderung

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen sollen in die Lage versetzt werden, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung durchführen zu können.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden können:

Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften;
Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich unter Wahrung des Begegnungscharakters auf Einladung zuschussberechtigter Organisationen (s. Ziffer 1) im Landkreis aufhalten.


3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen. 

4. Förderungsvoraussetzungen

Eine Förderung von Maßnahmen/Aktivitäten erfolgt in der Regel nur dann, wenn die Teilnehmer aus mehr als einer Gemeinde sind. Als überörtlich werden nur Maßnahmen anerkannt, bei denen mindestens 10 % der Teilnehmer aus anderen kreisangehörigen Gemeinden stammen.

Örtliche Maßnahmen können nach Vorlage eines Ablehnungsbescheides der Kommune in der letzten Kreisjugendring-Vorstandssitzung des Jahres berücksichtigt werden.

o    Gefördert werden nur Teilnehmer/innen aus dem Landkreis

o    Die Veranstaltung dauert mindestens 3 Tage (ohne An- und Abreise);

o    Die Partnergruppen stehen hinsichtlich der Teilnehmer in einem ausgewogenen Zahlenverhältnis zueinander;

o    Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre.

o    Die Teilnehmer/-innenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 50 Personen.

o    Der Veranstaltung liegt ein vereinbartes Programm zugrunde, das Begegnungen zwischen den Jugendgruppen ermöglicht; 

5. Umfang der Förderung

Angebote, die mit einem konkreten ausländischen Partner in dessen Land durchgeführt und überwiegend mit der Partnergruppe gestaltet werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in bzw. Betreuer/-in. 

Für Partnerbegegnungen, die im Landkreis durchgeführt werden und sinngemäß den obigen Förderungskriterien entsprechen, erhalten durchführende Gruppen/Verbände einen Zuschuss von maximal 4,00 € nur für den/die ausländischen Teilnehmer/-in bzw. Betreuer/in.

Bei Betreuungskräften mit gültiger Jugendleiterkarte erhöht sich der Tagessatz um 100%.

Die Zuwendung darf den Defizitbetrag auch unter Anrechnung von Zuschüssen Dritter nicht übersteigen.

Der Höchstförderbetrag beträgt 1000,-- €.

6. Verfahren/Antragstellung:

o    Für die Anträge ist das KJR-Antragsformular zu verwenden.

o    Den Anträgen sind beizufügen:

a)     die Ausschreibung bzw. Einladung;

b)    ein zeitlicher Programmablauf

c)     eine Teilnehmer/-innen-Liste mit Adress- und Altersangaben und Unterschriften im Original

d)    eine Bestätigung der Partnerorganisation/-jugendgruppe

e)     eine Kostenaufstellung

o    Die Anträge sind spätestens 3 Monate nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.

Beschlossen von der KJR-Vollversammlung am 15.4.2013        

Gültig ab 1. Januar 2014